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Tarifkommissionen beschließen Kündigung der Tarifverträge

24.01.2017 | Am 24. Januar haben die Tarifkommissionen für die Tarifgebiete Hessen, Pfalz, Saarland und Thüringen beschlossen, die Tarifverträge zu Entgelt und Ausbildungsvergütungen zu kündigen.

Nach der Kündigung beginnt nun die Forderungsdiskussion in den Betrieben. Begleitet wird die Forderungsdiskussion von einer Postkartenaktion, bei der die Mitglieder den Forderungsrahmen bestimmen können.

Am 23. März werden auf einer bundesweiten Auftaktveranstaltung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besprochen und die Forderungsdiskussion verdichtet. Die regionalen Tarifkommissionen beschließen dann am 28.03. für Hessen, am 29.03. für das Saarland, am 30.03. für die Pfalz und am 04.04. für Thüringen die Forderungen.

Der zuständige Tarifsekretär Josef Windpassinger hatte in der Tarifkommissions-Sitzung im Januar nochmals darauf hingewiesen, dass die Mitgliederbefragung auch durch eine Mitgliederwerbeaktion begleitet werden muss. »Nur wer gestärkt durch eine große Mitgliederzahl in eine Tarifrunde geht, kann diese auch erfolgreich bestehen.«, beont Windpassinger. 

Von: cb

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