Kfz-Handwerk Hessen

Tarifverträge im Kfz-Handwerk sind gekündigt

21.06.2017 | Der Landesverband für das Kfz-Handwerk Hessen hat alle bestehenden Tarifverträge mit der IG Metall gekündigt

Jetzt gilt: Wer sich die Rechte aus den Tarifverträgen des Kfz-Handwerks noch sichern will, der muss VOR Ablauf der Kündigungsfrist der einzelnen Tarifverträge Mitglied der IG Metall werden! Denn in der Vergangenheit haben Arbeitsgerichte immer wieder geurteilt: Nur derjenige bekommt mit einer Klage recht, der Mitglied der IG Metall ist.

Dazu nun etwas genauer: Die Tarifverträge gehen nach dem Ende der Kündigungsfrist in eine sogenannte juristische Nachwirkung über. Dann gelten sie nur noch für IG Metall-Mitglieder verbindlich, die bereits Mitglied der IG Metall sind. Also: Man kann sich jetzt noch durch eine Mitgliedschaft in der IG
Metall die Rechte aus den Tarifverträgen sichern!


Deshalb: Jetzt Mitglied werden und die Tarifverträge für sich sichern! Man kann dann sechs Monate
rückwirkend seine Ansprüche geltend machen bzw. im Beispiel vom Urlaubsgeld dieses einfordern,
sollte es nicht mehr gezahlt werden. Nicht-Mitglieder haben keinerlei Anspruch aus der Nachwirkung
eines Tarifvertrags. Ganz wichtig: Keine Zusatzvereinbarungen oder neue Arbeitsverträge  unterschreiben. Damit könnte man nämlich die Errungenschaften der Tarifverträge verlieren. Oft greifen Arbeitgeber zu genau diesem Trick. Bei Fragen den Betriebsrat oder die IG Metall ansprechen!

metallnachrichten

Von: cb

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