Faurecia Entgelttarifvertrag - Ergebnis kurz vor Beginn der Urabstimmung über unbefristeten Streik

86,76 Prozent Stimmen mit JA - Erfolg der Solidarität

05.09.2016 | Kurz vor einer Urabstimmung über einen unbefristeten Streik bei dem Automobizulieferer Faurecia Innenraumsysteme GmbH konnte ein Tarifergebnis für den neuen Entgelttarifvertrag erzielt werden.

Die Mitglieder der IG Metall bei Faurecia Innenraumsysteme GmbH in Scheuerfeld, Saarlouis, Hagenbach, Böblingen un Köln sind zufrieden: 86,76 % stimmten für die Annahme in einem geheimen Mitgliedervotum in Urwahl. 200 € im September Einmalzahlung und 3,1% ab Oktober gibt es bei dem Automobilzulieferer. Ein Entgeltabschluss der über dem Flächenabschluss der Metallindustrie. Warnstreiks und Demonstrationen und gut organisierte Belegschaften und Vorbereitung von Urabstimmung über einen unbefristeten Streik und eines Arbeitskampfes haben den Erfolg in letzter Minute möglich gemacht.

Für die Mitglieder der IG Metall konnten gem. § 3 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz folgende Rechtsansprüche tarifvertraglich durchgesetzt und gesichert werden.

1. Für die Monate Mai bis August eine Einmalzahlung von 200 € Brutto (100 € für die Azubis, Teilzeitbeschäftigte anteilig). Diese kommt mit der nächsten Abrechnung

2. Erhöhung der tariflichen Entgelte ab 1.September 2016 um 3,1 %.(1. Stufe) eine weitere Erhöhung der tariflichen Entgelte ab dem 1. Mai 2017 um 2,2 % (2.Stufe)

Die für die Zukunft tabellenwirksame Erhöhung beträgt zusammen  5,3 % bis Ende der Laufzeit des Entgelttarifvertrages

3. Für die Monate Februar, März, April 2018 zusätzlich eine weitere Einmalzahlung von 150 €, die Auszubildenden zusätzlich 75 € Einmalzahlung, die Teilzeitbeschäftigten anteilig.

4.  Die Auszubildenden erhalten ab 1. September 2016 in allen Ausbildungsjahren 50 € Brutto und ab .Mai 2017 in allen Ausbildungsjahren zusätzlich 30 € Brutto

5. IG Metall Bonus: Die Anrechnung des Tarifergebnisses auf übertarifliche Zulagen ist tarifvertraglich für die Mitglieder der IG Metall ausgeschlossen

6. Maßregelungsklausel schützt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Aktionen und Warnstreiks

7. Der Entgelttarifvertrag tritt zum 1. September 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30.4.2018

 

 

Von: cb

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