Urabstimmungsergebnis bei Zumtobel

96,4 Prozent Stimmen für den Sozialtarifvertrag

27.10.2016 | Heute haben die Mitglieder der IG Metall in einer Urabstimmung über den Sozialtarifvertrag abgestimmt, der vor allem eine Bonusregelung für IG Metall-Mitglieder bei den Abfindungen enthält. Das Ergebnis von 96,4% ist mehr als eindeutig.

Am morgigen Freitag, 28.10., 24 Uhr geht der Streik für einen Sozialtarifvertrag bei Zumtobel nach mehr als sieben Wochen zu Ende.

Am 30. August hatte Zumtobel der Belegschaft mitgeteilt, dass die Verkaufsverhandlungen zur Weiterführung der Produktion in Usingen beendet worden seien, obwohl diese Fortführung zuvor als nahezu gesichert dargestellt worden war.

In einer Urabstimmung am 7. September haben sich dann 99,2% der Mitglieder der IG Metall bei Zumtobel für einen unbefristeten Streik für einen Sozialtarifvertrag entschieden.

Es war klar, dass nur mit dem Druck eines Streiks angemessene Abfindungen und eine gut ausgestattete Transfergesellschaft zu erzielen waren. Dieses Ziel ist nun mit dem gestrigen Verhandlungsergebnis im Rahmen einer Einigungsstelle unter dem Vorsitz von Gunnar Rath, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg, erreicht worden.

Lange Zeit hat Zumtobel gemauert und sich nicht bereit erklärt, für Abfindungen mehr als 0,7 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr zu zahlen. Mit vielfältigen Aktionen im Rahmen des langen Streiks haben die Beschäftigten den Druck auf Zumtobel verstärkt. Dazu gehörten eine demonstrative Aktion an der Frankfurter Börse, um zu zeigen, dass es Zumtobel nur um die Steigerung des Aktienkurses geht, zwei Aktionen direkt am Firmensitz von Zumtobel in Dornbirn in Österreich, eine Aktion vor dem hessischen Landtag anlässlich einer aktuellen Stunde zum Polizeieinsatz am Werk in Usingen und eine Aktion auf der Berliner Fachmesse für Elektrotechnik und Licht und viele weitere Aktionen, die öffentlichen Druck machten.

Erst in der dritten Verhandlungsrunde am gestrigen 26. Oktober hat sich Zumtobel so bewegt, dass ein akzeptables Ergebnis möglich wurde.

Regelungen im Sozialplan und im Sozialtarifvertrag

  • Abfindungen
    • Bruttomonatsentgelte pro Beschäftigungsjahr auf der Basis von 13,27 Monatsentgelten geteilt durch 12:    0,7 für diejenigen, die jünger als 40 sind        0,9 für 40 bis 49 Jahre        1,1 für 50 bis 59 Jahre       0,7 ab dem 60. Lebensjahr
  • Die wichtigste Regelung des Sozialtarifvertrags
    • Die Mitglieder der IG Metall erhalten gemäß dem gleichzeitig mit dem Sozialplan abgeschlossenen Sozialtarifvertrag einen um 0,1 erhöhten Faktor in der jeweiligen Altersklasse.
  • Transfergesellschaft    
    • Start der Transfergesellschaft zum 1. Januar 2017 für 12 Monate für alle
    • Bei einer Kündigungsfrist von sieben Monaten beginnt die Transfergesellschaft am 1. Februar 2017
    • Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes auf 80% des bisherigen Nettoentgelts incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld
    • Sprinterprämie für früher Ausscheidende in Höhe von 50% der ersparten Remanenzkosten in der Transfergesellschaf
    • Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft, wenn es zu einer Kündigung beim neuen Arbeitgeber kommt
    • Ausschüttung der nicht verbrauchten Restmittel der Transfergesellschaft an die Beschäftigten
    • Qualifizierungsbudget von durchschnittlich 5.000 € pro Person

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