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Arbeitsgericht Frankfurt stärkt Wahlvorstand bei DXC Technology

Frankfurt – Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Donnerstag, 18. September, dem Wahlvorstand der DXC Technology Deutschland Consulting GmbH Recht gegeben. Das Unternehmen muss dem am 12. August gebildeten Wahlvorstand die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Erstellung einer Wählerliste für die anstehende Betriebsratswahl aushändigen. Damit folgte das Gericht einem Eilantrag des Wahlvorstandes.

Dem Verfahren vorausgegangen war ein Streit zwischen der Geschäftsleitung, den Initiatoren der Betriebsratswahl und der IG Metall über die Rechtmäßigkeit der Wahlvorbereitung. Die Gewerkschaft hatte das Vorgehen des Unternehmens scharf kritisiert.
Christian Egner, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Frankfurt, begrüßt die Entscheidung:
„Das Frankfurter Arbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung den Weg für Betriebsratswahlen frei gemacht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Ein Signal in die richtige Richtung und ein Bekenntnis für die betriebliche Mitbestimmung. Wir erwarten jetzt vom Arbeitgeber, seine Blockadehaltung aufzugeben und dem Wahlvorstand die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl notwendigen Informationen zukommen zu lassen.“

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