Tarifkommission stimmt Ergebnis der Tarifverhandlungen zu

Höhere Nachtzuschläge in der Textilbranche im Bezirk Mitte

27.08.2020 | In der Textil- und Bekleidungsbranche vergüten die Arbeitgeber den Nachtzuschlag je nach regelmäßiger oder unregelmäßiger Nachtschicht oft unterschiedlich – dem wird durch neue tarifliche Regelungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland nun ein Riegel vorgeschoben. Im Saarland kommen auch zusätzliche Urlaubstage hinzu.

Panthermedia

Ein großer Erfolg im Kampf um höhere Nachtzuschläge: In der Textil- und Bekleidungsbranche in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland haben sich der zuständige Arbeitgeberverband und die IG Metall im Streit um höhere Nachtzuschläge verständigt. Nach langen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite hat die in Frankfurt tagende Tarifkommission am Mittwoch beschlossen, dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zuzustimmen.

„Mit den neuen tarifvertraglichen Regelungen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten, hat die IG Metall eine Ungleichheit in der Branche Textil und Bekleidung beendet und eine höhere Vergütung der regelmäßigen Nachtarbeit erreicht“, sagt Frank Steininger, Verhandlungsführer für die IG Metall und Tarifsekretär für den Bezirk Mitte. Die Ungleichbehandlung hat in der Vergangenheit darin bestanden, dass Beschäftigte, die regelmäßig nachts gearbeitet haben, tarifvertraglich schlechter als jene gestellt wurden, die unregelmäßig nachts gearbeitet haben.

„Wir sind auch sehr froh über diesen Tarifabschluss“, sagt Gisela Tiefensee-Naaber, Betriebsratsvorsitzende von der Motus Headliner GmbH. „Über viele Jahre haben die Wechselschichtler eine sehr niedrige Zulage für ihre regelmäßige Nachtarbeit erhalten. Dabei hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2018 festgestellt, dass regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gleichermaßen gesundheitlich belastend sind und deswegen auch in Tarifverträge gleich vergütet werden müssen.“

Künftig soll die Höhe der Nachtzuschläge stufenweise über die nächsten drei Jahre in den Tarifgebieten auf bis zu 35 Prozent ansteigen. Die Höhe des Zuschlags unterscheidet sich je nach Gebiet und Uhrzeit. Die 35 Prozent werden in der „dunklen Nacht“ von 0-4 Uhr erreicht. Auch die erhöhten Zuschläge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.

„Der Arbeitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen, die in der Nachtschicht tätig sind, wurde durch das Ergebnis gestärkt“, sagt Frank Steininger von der IG Metall. „Das liegt einerseits daran, dass die regelmäßige Nachtarbeit in der Wechselschicht durch die höheren Zuschläge teurer wird und andererseits daran, dass wir Zusatzurlaubstage erhalten bzw. neu vereinbaren konnten.“ In Hessen und Rheinland-Pfalz sind durch bestehende Tarifverträge bereits zwei zusätzliche Urlaubstage für Mehrschichtarbeit in der Textil- und Bekleidungsbranche vorgesehen – diese bleiben bestehen. Zusätzlich erhalten künftig auch die Saarländer die zwei zusätzlichen Urlaubstage durch einen Tarifvertrag erhalten. Auch gibt es die neue tarifvertragliche Option, durch freiwillige Betriebsvereinbarung Nachtarbeitszuschläge in Zeit zu wandeln.

Zwar werden im Gegenzug Dauernachtzuschläge in Zukunft auf das Niveau der Wechselschichtzuschläge angepasst, durch eine tarifliche Besitzstandsregelung mussten die Arbeitgeber jedoch zusichern, dass Beschäftigten, die noch von den höheren Zuschlägen profitieren, auch in Zukunft weiter die höheren Dauernachtzuschläge erhalten. Gisela Tiefensee-Naaber findet ganz klar, dass die Vorteile überwiegen: „Wir haben mit unseren Forderungen nicht nur über eine prozentuale Erhöhung der Nachtschichtzuschläge den Ausgleich gefunden, sondern auch über freie Tage – was wahrscheinlich noch viel wichtiger ist für den Gesundheitsschutz als nur die prozentuale Erhöhung“, sagt die Betriebsrätin.

Von: cb

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