31.03.2020 | Frankfurt am Main. In den kommenden Tagen rollt auf die Metall- und Elektroindustrie in Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und Thüringen eine erste Welle an Kurzarbeit zu.
„Dann steigen die Zahlen der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten um ein Vielfaches an. Entsprechende Betriebsvereinbarungen wurden und werden nach unserer Übersicht aktuell in über 200 Betrieben der Metall- und Elektroindustrie ausgehandelt und abgeschlossen, manchmal vorsorglich, manchmal aber auch, um dann schnell in Kraft gesetzt zu werden“, beschreibt der Bezirksleiter der IG Metall Mitte, Jörg Köhlinger die aktuelle Situation. Vor allem betroffen seien die Automobil- und Zulieferbetriebe und die Stahlindustrie.
„Vielfach zeigt sich hier der Wert der betrieblichen Mitbestimmung, uns liegen viele sehr durchdachte betriebliche Vereinbarungen nicht nur zur Kurzarbeit, sondern auch zu betrieblichen Maßnahmen zum Infektionsschutz vor, mit denen Betriebsräte und Arbeitgeber schnelle und konstruktive Schritte eingeleitet haben. Vereinzelt ist aber auch das Gegenteil der Fall, wenn etwa ein Geschäftsführer dem Betriebsrat sagt, dass im Falle einer Pandemie sämtliche Mitbestimmung ausgesetzt sei, so etwas ist natürlich barer Unfug“, so Köhlinger weiter. Auch kritisiert er die Betriebe, in denen zwar unter Volllast produziert würde, aber Duschen und Umkleidekabinen verschlossen würden. Vereinzelt würde auch der Zutritt zum Betrieb für Vertreter der IG Metall verweigert.
Noch immer kritisiert Köhlinger die Metall-Arbeitgeber, die sich weigern, das Kurzarbeitergeld aufzustocken: „Wenn die Bundesanstalt für Arbeit den Unternehmen die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden komplett erstattet, ist es nur recht und billig, dass zumindest der Arbeitnehmerbeitrag an die Beschäftigten weitergegeben wird. Das konnten wir im Tarifabschluss für die Branche der textilen Dienste erreichen, das haben viele Betriebsräte in Betriebsvereinbarungen ebenfalls erreicht. Dass die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie sich dagegen noch immer sperren und dass keine bundesweit einheitliche Regelung zustande kommt, ist mehr als unfair denen gegenüber, die nun mit 60 Prozent oder 67 Prozent des Nettolohns zuhause bleiben. Die IG Metall bleibt dabei: Wir fordern von den Arbeitgebern, eine einheitliche Regelung nicht weiter zu blockieren“.