Kontraktlogistik

Kooperationsvereinbarung zwischen IG Metall und Ver.di

15.01.2016 | Die Industrieproduktion wird zunehmend komplexer: Viele Autohersteller fertigen ihre Autos längst nicht mehr allein. Oftmals sind verschiedene Firmen auf dem Werksgelände daran beteiligt - unter anderem auch Kontraktlogistiker. Unter anderen kann ihre Aufgabe darin bestehen, die Teile an die Linien zu bringen oder sogar Teile vorzumontieren. Häufig zu schlechteren Bedingungen als die Stammbeschäftigten im Werk.

Die gewerkschaftlichen Zuständigkeiten waren bislang oftmals nicht restlos eindeutig. Deswegen haben die IG Metall und Ver.di in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung die Zuständigkeiten und den Geltungsbereich ihrer Tarifverträge in der industriellen Kontraktlogistik geklärt. Das gilt für die Branchen Automobil- und Fahrzeugbau, Stahl, Luft-, und Raumfahrt und Schiffbau.

Zuständig ist die IG Metall,

  • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit auf dem Werksgelände eines Betriebs erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt.
  • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit zu mehr als 75 Prozent für einen Endkunden erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt.
  • wenn bei einem Kontraktlogistiker produktive Tätigkeiten (Fertigung, Montage) mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeiten ausmachen.

Für besondere Tätigkeiten in der Automobilindustrie sind die Zuständigkeiten auch geklärt: Beispielsweise der Versand von Fahrzeugen fällt in den Zuständigkeitsbereich von Ver.di, während beispielsweise das Geschäft mit Ersatzteilen in IG Metall- Betrieben von der IG Metall organisiert wird. Für ungeklärte Bereiche wird ein Verfahren eingerichtet, nach dem die Zuständigkeit geklärt werden kann.  

Von: cb

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