Ein Schritt zu mehr Fairness bei Leiharbeit

Lohnzuschläge in Textil-, Holz- und Kunststoffbetrieben

04.04.2014 | Seit 1. April 2014 erhalten Leihbeschäftigte, wenn sie in Firmen der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie oder der Textil- und Bekleidungsindustrie eingesetzt sind, einen Branchenzuschlag auf ihren Lohn. Das hat die IG Metall in Tarifverträgen mit der Verleihbranche für sie durchgesetzt.

Auch wenn sie die gleiche Arbeit leisten wie Stammbeschäftigte, erhalten Leiharbeitnehmer weniger Lohn. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft die IG Metall seit Jahren an. Im vergangenen Jahr gelang es ihr, für Leihbeschäftigte, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, Zuschläge durchzusetzen. Sie sorgen seit November 2012 dafür, dass die Lücke zwischen den Einkommen kleiner wird. Seit 1. April gibt es solche Zuschläge auch für Textil- und Holzbranchen. Damit ist ein erster großer Schritt zu mehr Fairness und gerechteren Löhnen für Leihbeschäftigte in der Industrie geschafft.

Plus in der Holz- und Kunststoffbranche
Wenn ein Leiharbeitnehmer bereits 6 Wochen in einem Betrieb der Holz oder Kunststoff verarbeitenden Industrie arbeitet, steigt sein Stundenentgelt zunächst um 7 Prozent, danach erhöht es sich in Etappen weiter. Die Branchenzuschläge erhöhen sein bisheriges Entgelt in 5 Stufen um bis zu 31 Prozent: Nach 3 Monaten erhält er 10 Prozent Aufschlag auf den Lohn, nach 5 Monaten 15 Prozent, nach 7 Monaten 22 und nach 9 Monaten 31 Prozent. Wer zum Beispiel jetzt 10,68 Euro verdient, bekommt nach 9 Monaten 13,99 Euro. Wer zurzeit 12,21 Euro Stundenlohn hat, erhält in 9 Monaten 16 Euro.

Plus in Textilbranchen
In Textil- und Bekleidungsunternehmen erhöhen sich die Stundenentgelte nach 6 Wochen Einsatzzeit um 5 Prozent. Nach 3 Monaten sind sie 10 Prozent höher, nach 5 Monaten 15, nach 7 Monaten 20 und nach 9 Monaten 25 Prozent. Die Unterschiede zwischen Holz- und Textilbranchen haben etwas damit zu tun, dass die Löhne der Leiharbeitnehmer bisher unterschiedlich stark von denen der Stammbeschäftigten abweichen.

Plus für IG Metall-Mitglieder
Die Branchenzuschläge müssen alle Verleihfirmen zahlen, die den Arbeitgeberverbänden BAP und IGZ angehören. Denn mit ihnen hat die IG Metall die Tarifverträge über die Branchenzuschläge vereinbart. Auch wenn sie nicht in einem der beiden Verbände sind, müssen sie die Zuschläge unter Umständen zahlen - dann nämlich, wenn sie in den Arbeitsverträgen mit ihren Leihbeschäftigten auf die BAP- oder IGZ-Tarifverträge Bezug nehmen. In diesen Verleihbetrieben haben alle Leihbeschäftigten, die Mitglieder der IG Metall sind, Anspruch auf den Zuschlag. Vorausgesetzt, sie sind schon mindestens 6 Wochen im selben Einsatzbetrieb.

Wenn die Arbeitseinsätze unterbrochen wurden, die Unterbrechung aber weniger als 3 Monate dauerte, werden die Einsatzzeiten zusammengezählt. Auch Urlaube, Feiertage und Krankheiten bis zu 6 Wochen werden bei der Einsatzzeit und bei der Berechnung der Stufen mitgezählt.

Mogeln gilt nicht
Arbeitgeber dürfen sich nicht um die Zuschläge herummogeln, indem sie sie kurzerhand mit anderen Leistungen verrechnen, zum Beispiel mit Fahrgeld, Aufwandsentschädigungen oder Urlaubsgeld. Die Erfahrungen in der Metallindustrie haben gezeigt, dass einige Verleiher das leider versuchen.

Rat und Informationen gibt es bei der örtlichen IG Metall.
 

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