10.03.2020 | Frankfurt a.M. – IG Metall und Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie der Mittelgruppe (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) einigen sich auf neue Regelungen für die Nachtarbeitszuschläge. Ab Juli 2020 erhöhen sich die Zuschläge für die Zeit zwischen 0 und 4 Uhr in drei Schritten um insgesamt 10 Prozentpunkte auf einen Zuschlag von bis zu 35 Prozent auf den Bruttostundenentgelt. Dieser Zeitraum der sogenannten „dunklen Nacht“ ist nach arbeitswissenschaftlicher Erkenntnis für die Beschäftigten der am stärksten Belastende.
Jörg Köhlinger, Leiter des IG Metall Bezirks Mitte: „Mit der neuen Regelung erzielt die IG Metall endlich Rechtssicherheit für ihre Mitglieder, die in der Nacht arbeiten müssen. Die Erhöhung der Zuschläge bedeutet zudem deutlich mehr Geld für die Beschäftigten in der Nacht.“
Die Tarifvertragsparteien haben zudem vereinbart, dass Zuschläge auch in Zeit statt in Geld abgegolten werden können, um so den besonderen gesundheitlichen Belastungen der Nachtarbeit besser Rechnung zu tragen. Die entsprechenden Regelungen können Arbeitgeber und Betriebsräte auf freiwilliger Basis treffen.
Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesarbeitsgericht die Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit für unrechtmäßig erklärt hatte. Nach zähen Verhandlungen konnten IG Metall und Arbeitgeber der Mittelgruppe in der fünften Verhandlungsrunde eine tarifliche Regelung der Nachtarbeitszuschläge erzielen.