07.04.2025 | Der Transfertarifvertrag für die rund 5.500 Beschäftigten an den Standorten der Saarstahl AG wurde heute von der IG Metall-Tarifkommission beraten. Die 32 Mitglieder der Kommission stimmten dem Verhandlungsergebnis einstimmig zu. Die Belegschaft wird ab jetzt über die Inhalte informiert. Die Mitglieder der IG Metall entscheiden dann abschließend über die Annahme des Transfertarifvertrages. Am Montag (14.04.) wird das Ergebnis der Abstimmung vorliegen.
Jörg Köhlinger, Bezirksleiter der IG Metall und Verhandlungsführer: „Der Transfertarifvertrag bietet die Chance, die Standorte der Saarstahl AG und die Beschäftigung dauerhaft abzusichern. Vor dem Hintergrund der dramatischen Lage mussten wir dem Unternehmen dafür weit entgegenkommen. Sollten die Mitglieder dem schmerzhaften Kompromiss zustimmen, liegt das Heft des Handelns beim Management.“
Stephan Ahr, Konzern-Betriebsratsvorsitzender der Saarstahl AG: „Mit dem Transfertarifvertrag haben wir eine Brücke für die Zukunft der Saarstahl AG erarbeitet. Wenn die Metallerinnen und Metaller dem Kompromiss zustimmen, sind damit deutliche Einschnitte für die Beschäftigten verbunden. Dem entsprechend hat das Management die klare Aufgabe, die Saarstahl AG endlich in ruhigeres Fahrwasser zu manövrieren. Gelingt das nicht, gibt es massiven Ärger. Dann bebt es an der Saar.“
Der Transfertarifvertrag sieht vor, dass die bereits vereinbarte Tariferhöhung von 5,5 Prozent mit der April-Abrechnung ausgezahlt wird und das Weihnachts- und Urlaubsgeld unangetastet bleibt. Die Auszubildenden werden weiterhin unbefristet übernommen. Beschäftigte, die zum 1. Mai 2025 Mitglied der IG Metall sind, erhalten im Jahr 2027 drei zusätzliche Urlaubstage.
Die Arbeitszeit wird kollektiv 2025 auf 32 Stunden reduziert. Ab 2026 steigt diese auf 33 Stunden und 2027 auf 34 Stunden pro Woche wieder an. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der gekürzten Arbeitszeit. Die jeweiligen Schichtpläne werden beibehalten. In ein zusätzliches Transformationskonto sind 24 Schichten einzubringen. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass eine Regelung für soziale Härtefälle auf betrieblicher Ebene gestaltet wird.