Aufstockung zum Kurzarbeitergeld gesichert

Unternehmen der Textilen Dienste richten Solidarfonds ein

30.03.2020 | Die Corona-Krise trifft die deutsche Wirtschaft – auch die Textilen Dienste bleiben nicht verschont! In dieser Situation drohte der Arbeitgeberverband mit der Kündigung der Tarifvereinbarung vom 28. Februar 2020. Wir haben die Tarifflucht der Arbeitgeber verhindert.

 Alle Beschäftigten bekommen im Fall von Kurzarbeit eine Zuzahlung durch den Arbeitgeber. So haben alle Kolleg*innen auch während der Kurzarbeit mindestens 80% ihres Nettolohns oder -gehalts. Aber: Der Arbeitgeberverband intex bestand auf eine Verschiebung der im Februar vereinbarten Tariferhöhungen um 12 Monate

Tarifinfo Textile Dienste

Von: cb

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