04.09.2018 | Frankfurt am Main - Erklärung des Beirats der IG Metall
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Damit bekennt sich Deutschland zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten. Dazu gehören auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Asyl, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Diese Rechte sind geschützt und Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Der Staat muss seine Bürger schützen. Hierzulande ist kein Platz für Lynchjustiz.