03.09.2025 | Die extreme Rechte versucht in Zusammenarbeit mit der AfD in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie Betriebsgruppen aufzubauen. Dabei zeigt sich: Es geht ihnen um die Schwächung der IG Metall und der betrieblichen Mitbestimmung.
»Programmatisch hat die AfD abhängig Beschäftigten nichts zu bieten. Arbeitspolitik mit den zentralen Themen Flächentarif, Arbeitszeit und Mitbestimmung ist für die AfD nur selten Thema. Und wenn sie es aufgreifen, dann stehen sie konsequent auf der Seite des Managements«, sagt Jan Rottenbach vom Verein zur Bewahrung der Demokratie (VBD). Das Verständnis der AfD orientiert sich an einer Betriebsgemeinschaft.
Während die Arbeit der IG Metall auf Solidarität setzt, fordert die AfD Konkurrenz. »Wir brauchen auch Konkurrenz durch nichttarifgebundene Unternehmen, damit die Beschlüsse rational bleiben«, verlangt Norbert Kleinwächter, ehemaliger AfD-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Der Gedanke der Konkurrenz steht auch hinter der Forderung, Tarifverhandlungen in die Betriebe zu verlagern. Für die AfD gehört das zu ihrem Konzept »Partnerschaft neu denken«. Betriebsräte sollen die Möglichkeit bekommen, Haus- oder Firmentarifverträge abzuschließen.
Die Rolle der Gewerkschaften als solidarische überbetriebliche Interessenvertretungen der Beschäftigten würde geschwächt, Arbeitnehmer hätten kaum noch Verhandlungsmacht, wenn Tarifverhandlungen im Betrieb geführt werden. Da Betriebsräte nicht zum Streik aufrufen dürfen, würde den Beschäftigten ein wichtiges Instrument aus der Hand geschlagen. Mit der Propagierung von Firmentarifverträgen schafft die AfD auch einen Anreiz für Tarifflucht. Arbeitgeber werden dadurch motiviert, aus dem Flächentarifvertrag auszusteigen, weil sie dann ohne Beteiligung der IG Metall mit den Betriebsräten direkt verhandeln könnten.
Für Arbeitskämpfe fordert die AfD eine Einschränkung des Streikrechts. So sollen Warnstreiks 48 Stunden vorher angekündigt werden und unbefristete Streiks nur nach einer zwingenden Schlichtung erlaubt sein. Gesetzesinitiativen zur Erhöhung der Tarifbindung und zur Ausweitung der Mitbestimmung lehnt die AfD ab.
Die AfD hat, so Michael Barthel vom Verein zur Bewahrung der Demokratie (VBD), kein Problem damit, dass Betriebe versuchen, Mitbestimmung zu umgehen, die Arbeit von Gewerkschaften durch sogenanntes Union Busting zu erschweren oder die Wahl von Betriebsräten zu verhindern. Tarifpolitik nach dem Geschmack der AfD würde Grundsätze des kollektiven Arbeitsrechts über Bord werfen und die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften schwächen, resümiert Barthel, Autor der Studie »Die AfD und das kollektive Arbeitsrecht« des Hugo-Sinzheimer-Instituts.
Die Interessenvertretung für Unternehmen und Management überwiege bei Weitem, sagt Jan Rottenbach. Kostensenkungen zu verhindern oder gar eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei der AfD in keinem einzigen Fall gelungen. »Die AfD ist stark gegenüber den Schwachen und schwach gegenüber den Starken.«