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Ergebnis der betrieblichen Einigungsstelle bei Segula in Rüsselsheim

23.04.2021 | Nach zweieinhalbtägigen Verhandlungen steht das Ergebnis fest. Bei sieben Beschäftigten wurde die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung durch den Spruch der Einigungsstelle ersetzt. Diese bekommen jetzt die Möglichkeit noch in die Transfergesellschaft zu wechseln. Der Arbeitgeber wird diesbezüglich auf die Betroffenen zugehen.

Alternativ besteht die Möglichkeit nach Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Darmstadt zu erheben. Das Arbeitsgericht müsste dann abschließend über die Rechtmäßigkeit der betriebsbedingten Kündigungen entscheiden.

Bei weiteren 7 Beschäftigten ist die betriebsbedingte Kündigung vom Tisch, sie werden weiterhin bei Segula beschäftigt. „Es waren schwere Verhandlungen. Auch wenn wir einige retten konnten, hat es nicht für alle gereicht. Das ist für mich ein bitterer Schlag in die Magengrube, jeder Arbeitnehmer der gehen muss, fehlt uns,“ sagt Lars Kotscha , Betriebsratsvorsitzender von Segula.

Michael Pietsch, Syndikusrechtsanwalt der IG Metall Darmstadt kommentiert: „Die komplexen Verhandlungen haben es ermöglicht, dass die besonders schutzwürdigen Arbeitnehmer nicht hinten runterfallen. Darüber hinaus konnte in einigen Fällen einzelfallbezogen eine Weiterbeschäftigung dargestellt werden. Leider ist es nicht in allen Fällen gelungen.“

„Der Schutzmechanismus, der tarifvertraglich in Form einer Einigungsstelle als zusätzliche Hürde vor betriebsbedingten Kündigungen bei Segula festgeschrieben ist konnte einer Mehrheit der Betroffenen den Arbeitsplatz doch sichern. Jetzt liegt es an Segula durch Aufträge von Drittkunden die Beschäftigung nachhaltig zu sichern,“ so Daniel Bremm, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Darmstadt.

Von: ef

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