Metall- & Elektroindustrie

IG Metall Mitte und Thüringer Arbeitgeber einigen sich auf Tarifergebnis

19.11.2024 | Die IG Metall Mitte und die Arbeitgeber Thüringens haben sich auf ein Tarifergebnis geeinigt. Der Pilotabschluss, der in Hamburg für die Metall- und Elektroindustrie in der vergangenen Woche erzielt worden war, wird eins zu eins übernommen. Davon profitieren rund 20.000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie in Thüringen.

Foto: Horst Martin

Jörg Köhlinger, Bezirksleiter der IG Metall Mitte und Verhandlungsführer, bewertet den Tarifkompromiss positiv. „Das Engagement der Beschäftigten hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass wir am Ende ein tragfähiges Ergebnis erzielen konnten. Vor allem freut mich, dass wir für die Auszubildenden etwas Gutes herausholen konnten. Davon profitieren die jungen Menschen und die Arbeitgeber, die im Wettbewerb um die besten Auszubildenden stehen.“

 

 

Das Tarifergebnis im Überblick:

Die Entgelte steigen ab 1. April 2025 um 2 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Bis Februar 2025 werden einmalig 600 Euro ausgezahlt. Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Januar 2025 überproportional um 140 Euro und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate bis Ende Oktober 2026.

Ab 2026 wird die jährliche Sonderzahlung (T-ZUG B) auf 26,5 Prozent der Entgeltgruppe 5 angehoben. Davon profitieren vor allem Beschäftigte, die in unteren Entgeltgruppen eingruppiert sind. Der T-ZUG B wird künftig nicht mehr im Juli, sondern im Februar ausbezahlt. Die jährliche Sonderzahlung Transformationsgeld wird dafür künftig nicht mehr im Februar, sondern jährlich im Juli ausgezahlt und beträgt 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts. Die Auszahlung des T-Geldes kann unter bestimmten Bedingungen differenziert werden.

Die Wahlmöglichkeiten zwischen Zeit und Geld werden, wie im Pilotabschluss vereinbart, ausgeweitet. So können 2025 erstmals auch Teilzeitbeschäftigte mehr freie Zeit statt mehr Geld wählen. Eltern mit Kindern bis zwölf Jahre, Schichtarbeitende und Beschäftigte, die Angehörige zu pflegen haben, gehören zu den Anspruchsberechtigten. Die bisherige Möglichkeit, zweimal Geld gegen acht freie Tage zu tauschen wird, um die Option dreimal sechs Tage von Geld in Zeit zu wandeln, erweitert.

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