Pilotabschluss in der Metall- und Elektroindustrie bringt Beschäftigten mehr Geld und mehr Zeit

12.11.2024 | Die IG Metall-Bezirke Küste und Bayern haben am Dienstagmorgen in Hamburg nach achtzehnstündigen Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden Nordmetall und vbm ein Tarifergebnis für die Metall- und Elektroindustrie erzielt, das Pilotcharakter hat. Die IG Metall Mitte strebt die zügige Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen an.

Fotograf: Sven Ehlers

Der Pilotabschluss sieht vor:

Die Entgelte für die Beschäftigten steigen ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Bis Februar 2025 gibt es 600 Euro als Einmalzahlung. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Januar 2025 um 140 Euro und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent deutlich überproportional. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate bis Ende Oktober 2026.

Das Tarifergebnis enthält auch eine soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen. Das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B), eine jährliche Sonderzahlung, wird ab 2026 von derzeit 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Ecklohns angehoben. Weil dieser Festbetrag für alle Entgeltgruppen gleich ist, profitieren die unteren Entgeltgruppen davon stärker als von einer Tabellenerhöhung im gleichen Volumen.

Außerdem werden die Wahlmöglichkeiten für die Beschäftigten zwischen mehr Zeit oder mehr Geld ausgeweitet. Schon für das Jahr 2025 können erstmals auch Teilzeitbeschäftigte mehr Zeit statt mehr Geld wählen. Künftig gehören auch Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter acht Jahren) zu den Anspruchsberechtigten. Die bisherige Möglichkeit, zweimal Geld gegen acht zusätzliche freie Tage zu tauschen, wird erweitert um drei zusätzliche Optionen, Geld gegen sechs zusätzliche freie Tage zu tauschen. Künftig können anspruchsberechtigte Beschäftigte also insgesamt fünfmal Geld gegen Zeit tauschen.

Beim Thema Differenzierung ist die IG Metall auf die Bedürfnislage der Arbeitgeber eingegangen. Anstelle der seit 2022 möglichen automatischen Differenzierung des T-ZUG B tritt nun die automatische Differenzierung der jährlichen Sonderzahlung Transformationsgeld. Dieses wird künftig jährlich im Juli statt im Februar ausgezahlt und beträgt 18,4 Prozent eines Monatsentgelts.

Die Bedingung für die automatische Differenzierung bleibt unverändert eine Nettoumsatzrendite von 2,3 Prozent oder schlechter. Diese Differenzierung gilt für die Laufzeit des Tarifvertrags.

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