Transfertarifvertrag für Saarstahl-Beschäftigte - 81,7 Prozent der IG Metall-Mitglieder stimmen Verhandlungsergebnis zu

14.04.2025 | Der Transfertarifvertrag für die rund 5.500 Beschäftigten an den Standorten der Saarstahl AG kann in Kraft treten. Eine Mehrheit von 81,7 Prozent der Mitglieder der IG Metall hat dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Zuvor hatten die 32 Mitglieder der IG Metall-Tarifkommission bereits dem Ergebnis einstimmig zugestimmt. Der Transfertarifvertrag kann damit in Kraft treten.

Foto: Jörg Grzenia

Jörg Köhlinger, Bezirksleiter der IG Metall und Verhandlungsführer, zeigte sich zufrieden mit dem Votum der Mitglieder. „Der Transfertarifvertrag bietet die Chance, Beschäftigung und Standorte der Saarstahl AG abzusichern. Er beinhaltet schmerzhafte Einschnitte mit Entgelteinbußen für die gesamte Belegschaft. Dem zuzustimmen, ist für niemanden einfach. Deshalb ziehe ich den Hut vor den Gewerkschaftsmitgliedern und der gesamten Belegschaft. Von der zukünftigen Bundesregierung erwarte ich jetzt, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten industriepolitischen Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Die Einführung eines Industriestrompreises ist längst überfällig.“

Stephan Ahr, Konzern-Betriebsratsvorsitzender der Saarstahl AG: „Wir haben unsere Arbeit gemacht und die Belegschaft ist bereit, sich an dem Bau der Brücke für eine nachhaltige Stahlindustrie im Saarland zu beteiligen. Jetzt hat das Management seinen Beitrag zu erbringen.“

 

Inhalt des Transfertarifvertrages:

Der Transfertarifvertrag sieht vor, dass die bereits vereinbarte Tariferhöhung von 5,5 Prozent mit der April-Abrechnung ausgezahlt wird und das Weihnachts- und Urlaubsgeld unangetastet bleibt. Die Auszubildenden werden nach den Regeln des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung unbefristet übernommen. Beschäftigte, die zum 1. Mai 2025 Mitglied der IG Metall sind, erhalten im Jahr 2027 drei zusätzliche Urlaubstage.

Die Arbeitszeit wird kollektiv 2025 auf 32 Stunden reduziert. Ab 2026 steigt diese auf 33 Stunden und 2027 auf 34 Stunden pro Woche wieder an. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der gekürzten Arbeitszeit. Die jeweiligen Schichtpläne werden beibehalten. In ein zusätzliches Transformationskonto sind 24 Schichten einzubringen. Regelungen für soziale Härtefälle werden auf betrieblicher Ebene gestaltet.

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