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Arbeitsgericht Frankfurt lehnt einstweilige Verfügung gegen Streik ab

13.07.2018 | Frankfurt/Saarbrücken IG Metall kündigt Fortsetzung des Streiks bei Neue Halberg Guss GmbH an. Der Antrag des Managements der Neue Halberg Guss GmbH (NHG) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den mittlerweile seit vier Wochen laufenden Streik ist heute vom Arbeitsgericht Frankfurt abgelehnt worden. Die Geschäftsführung der NHG wollte damit die Fortsetzung des Streiks gerichtlich untersagen lassen.

Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichtes kündigte Jörg Köhlinger, Bezirksleiter des Bezirks Mitte der IG Metall, die Fortsetzung des Streiks an: „Es liegt jetzt an der Geschäftsführung, schnell an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die IG Metall hat kein Interesse an einem Dauer-Arbeitskampf, sondern an raschen, aber eben auch konstruktiven Verhandlungen. Wir stehen für eine zügige Fortsetzung der Verhandlungen bereit, von uns aus kann und sollte es schon am Montag oder Dienstag weitergehen. Dann muss die Arbeitgeberseite sich aber auch inhaltlich bewegen. Die Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Sozialtarifvertrag sind in der gegenwärtigen Situation berechtigt. Dass in den gestrigen Verhandlungen das ursprüngliche Angebot der Arbeitgeberseite noch verschlechtert worden ist, ist eine Provokation gegenüber der Streikenden. Aber noch einmal: Wir wollen eine rasche Fortsetzung der Verhandlungen, wir wollen konstruktive Verhandlungen, wir wollen eine Lösung.“

Am gestrigen Donnerstag hatten mehrere hundert NHG-Beschäftigte aus Saarbrücken und Leipzig eine Protestkundgebung in Frankfurt besucht, die vierstündigen Verhandlungen blieben aber ohne Annäherung. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es derzeit nicht.

Die IG Metall fordert eine nachhaltige und langfristige Perspektive für die Beschäftigten durch einen Sozialtarifvertrag.

Über einen Treuhänder soll ein Fonds eingerichtet werden, der für diejenigen einen tariflichen Nachteilsausgleich gewährt, die ihren Arbeitsplatz betriebsbedingt verlieren. Bei dauerhaftem Erhalt der Arbeitsplätze sollen die Mittel anteilig an das Unternehmen zurückfließen.

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Von: cb

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