Geschichte der Gleichberechtigung in Deutschland

Wichtige Schritte zur Gleichstellung

Vor über 110 Jahren durften Frauen in Deutschland erstmals studieren - das damalige Land Baden war der Vorreiter. Seitdem wurden Frauen den Männern in vielen Bereichen gleichgestellt, doch noch immer verdienen Frauen deutlich weniger. Eine kleine Geschichte der Gleichstellung

 

1901

Baden war das erste Land, in dem sich junge Frauen als ordentliche Studierende eintragen konnten.

1918

Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland.

1949

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 verankert.

1952

Einführung des Mutterschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter).

1961

Erstmals wird mit Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) eine Frau Bundesministerin.

1971

Der Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) empfiehlt den Bundesministerien die Beschäftigung von Frauen im Öffentlichen Dienst. Ihm ging es insbesondere um die vermehrte Einstellung von Beamtinnen und Angestellten im höheren und gehobenen Dienst.

1972

Mit Annemarie Renger (SPD) wird erstmals eine Frau Bundestagspräsidentin.

1973

Der Deutsche Bundestag setzt mit den Stimmen aller Fraktionen eine Enquete-Kommission zum Thema „Frau und Gesellschaft“ ein. Die Kommission stellt eine überfraktionelle Arbeitsgruppe dar, die mit der Lösung langfristiger Fragen beschäftigt ist und einen gemeinsamen gesamtgesellschaftlichen Konsens sucht.

1975

Die Bundeswehr öffnet die Offizierslaufbahn im Sanitätsdienst auch für Frauen.

1977

Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts wird verabschiedet. Von nun an herrscht keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr vor, sondern das gleichberechtigte Partnerschaftsprinzip.

1979

Der Mutterschaftsurlaub wird eingeführt. Neben den bisherigen Schutzfristen erhalten in einem Arbeitsverhältnis stehende Mütter einen viermonatigen Urlaub, der mit Bundesmitteln vergütet wird. Während des Mutterschaftsurlaubs herrscht Kündigungsverbot.

1980

Unterzeichnung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) durch die Bundesregierung. Darin wird auch das Recht auf gleiches Entgelt und auf Gleichbehandlung für Frauen bei gleichwertiger Arbeit verankert.

Das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz wird verabschiedet. Der Anspruch von Frauen auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz sowie das Recht auf gleiches Entgelt wird hierin festgeschrieben. Außerdem müssen Stellenausschreibungen von nun an geschlechtsneutral formuliert werden.

1985

Das Beschäftigungsförderungsgesetz wird verabschiedet. Es soll Frauen den Zugang zu Maßnahmen der Umschulung und Fortbildung erleichtern, wenn sie wegen der Kindererziehung zeitweise aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Teilzeitarbeit wird zudem der Vollzeitarbeit rechtlich gleichgestellt.

Hochschulen müssen künftig auf die Beseitigung von Nachteilen, die für Wissenschaftlerinnen bestehen, hinwirken. Das fordert das Dritte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes.

1986

Das Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub wird verabschiedet. Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuen, erhalten eine Unterstützung von 600 Euro für maximal zehn Monate.

1991

Die Bundeswehr öffnet alle Laufbahnen des Sanitäts- und des Musikmilitärdienstes für Frauen.

1992

Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wird von bisher einem Jahr auf drei Jahre verlängert.

Das Erziehungsgeld für Kinder ab dem Jahrgang 1992 wird auf zwei Jahre ausgedehnt.

1993

Heide Simonis (SPD) wird die erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes.

1994

Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft. Es beinhaltet unter anderem eine Verschärfung des gesetzlichen Verbots von Benachteiligungen bei Stellenausschreibungen, Einstellungen und dem beruflichen Aufstieg von Frauen sowie die Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bundesverwaltungen und Gerichten des Bundes.

Das Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz wird um den Passus ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“

1996

Mit Vollendung des 3. Lebensjahres haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

1997

Auf Beschluss des Europäischen Rates in Amsterdam wird der Grundsatz der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Vertrag der Europäischen Gemeinschaft verankert. Zusätzlich wird der Vertrag um den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit um gleichwertige Arbeit erweitert.

1999

Gender Mainstreaming wird von der Bundesregierung als Strategie zur Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen eingeführt.

2001

Frauen dürfen in die Bundeswehr. Damit folgt der Gesetzgeber in Deutschland einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Bundeswehr.

Das Reformgesetz der Bundesregierung zum Erziehungsgeld tritt in Kraft. Junge Väter haben nun erstmals den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Somit wird ihnen die Chance eröffnet, sich an der Erziehung des Kindes zu beteiligen.

Start der bundesweiten Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

2002

Das Job-AQTIV-Gesetz tritt in Kraft. Es soll die Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt vorantreiben, indem spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Frauen ausgebaut werden.

Familien mit Kindern und Alleinerziehende werden bei dem Erlangen des Meisterbriefs gesondert gefördert

2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft. Im Zuge der Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union wird auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet.

2007

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit tritt in Kraft. Das Elterngeld unterstützt beide Elternteile finanziell, damit sie sich nach der Geburt einige Zeit eine Auszeit vom Beruf nehmen können, um sich um ihr Kind zu kümmern.

2008

Das Kinderförderungsgesetz tritt in Kraft. Es stellt einen zentralen Baustein bei dem geplanten Ausbau der Kinderbetreuung dar. Bis 2013 sollen 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren über einen Betreuungsplatz verfügen.

2009

Das Landesarbeitsgericht Berlin verurteilt die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Gema gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen zu haben. Spektakulär ist die Begründung: Das Gericht akzeptiert eine Statistik mit der die Klägerin nachweist, dass Frauen bei Beförderungen systematisch benachteiligt würden.

Und wie geht’s weiter?

Noch immer verdienen Frauen in Deutschland 23 Prozent weniger. Das muss sich ändern.

Plakat Geschichte Frauentag

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