09.02.2021 | Mitglieder der IG Metall werden im Arbeits- und Sozialrecht beraten und wenn erforderlich, auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Dazu zählen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ebenso wie Streitigkeiten mit Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaft, Integrationsamt, Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung.