„AGA ist die allgemeine (außerbetriebliche) Gewerkschaftsarbeit für und mit Mitgliedern (unabhängig von ihrer Lebenssituation), die über betriebliche Organisationsstrukturen nicht erreicht werden. Senioren – und Erwerbslosenarbeit sind genauso Bestandteile der außerbetrieblichen Gewerkschafts- und Mitgliedergruppenarbeit wie auch andere Mitgliedergruppen, die nicht durch betriebliche Strukturen betreut werden (Einzelzahler 1 %).
Der gesellschaftliche und betriebliche Altersstrukturwandel betrifft auch die IG Metall und stellt neue Anforderungen. Für die Gewerkschaftsarbeit in einer alternden Gesellschaft bedeutet das, dass den spezifischen Interessenlagen der wachsenden Gruppe der älteren Beschäftigten und der Rentnerinnen und Rentner eine besondere Bedeutung zukommt. Das gilt etwa für Fragen der altersgerechten Arbeitsgestaltung oder des Berufsausstiegs ebenso wie für Rentenangelegenheiten, die Pflege von Angehörigen oder Patientenrechte. Und: der wachsenden Gruppe der Älteren kommt auch aus organisationspolitischen Gründen größere Bedeutung zu.
Außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit trägt dazu bei, die anstehenden gewerkschaftlichen Aufgaben zu bewältigen: Durch Präsenz in den Wohngebieten und persönliche Ansprache, ob bei Sprechstunden vor Ort oder im Infobus, bei Rückholgesprächen, Mitgliederversammlungen oder an der Telefonhotline: Rentnerinnen und Rentner und Erwerbslose sind vielfach aktiv im Einsatz für die IG Metall. Dabei ist der direkte Kontakt zum Mitglied entscheidend.
Viele „AGA-Aktivisten“ arbeiten in kommunalen und regionalen Seniorenbeiräten und engagieren sich bei der Betreuung und Interessenvertretung Älterer. Sie sind ein Bindeglied der älteren Mitglieder zur IG Metall. Auch die Mitwirkung in sozialen und karitativen Organisationen ist vor allem bei den älteren Aktiven weit verbreitet. IG Metall-Mitglieder werden als Personen wahrgenommen, die sich auch im Alltag für ihre Mitmenschen einsetzen. Diese Beispiele des Engagements zeigen die IG Metall als lebendige Mitglieds- und Beteiligungsgewerkschaft auch in der Öffentlichkeit.
Beim Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben und Wechsel in Altersteilzeit oder Rente sowie im Fall von Erwerbslosigkeit lohnt es sich, weiterhin Mitglied zu bleiben. Denn im Interesse ihrer 2,2 Millionen Mitglieder setzt sich die IG Metall nicht nur für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
ihrer in den Betrieben beschäftigten Mitglieder ein, sondern auch für diejenigen, die nicht (mehr) im Betrieb sind. Insbesondere geht es um bessere sozialpolitische Rahmenbedingungen. So kämpft die IG Metall für eine alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung, damit ältere Arbeitnehmer die Chance haben, gesund in Rente zu gehen. Wir wollen flexible Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Berufsleben statt „Rente mit 67“. Das Rentenniveau muss angehoben und Altersarmut bekämpft werden. Für die gesetzliche Rente sollte als Maßstab wieder die Sicherung des Lebensstandards gelten.
Rund 500.000 Rentner/innen sind Mitglied der IG Metall und verleihen unseren Aktivitäten und Forderungen Rückhalt und Legitimation. Wenn Gewerkschaften durch erfolgreiche Tarifpolitik Einkommenssteigerun-gen durchsetzen, nutzt dies auch den Rentnerinnen und Rentnern. Denn im
Regelfall gilt: Ohne Lohnsteigerung keine Rentenerhöhung. Darüber hinaus stehen unseren Mitgliedern für einen Beitrag von 0,5 Prozent der Bruttorente alle Leistungen der IG Metall weiterhin zu. Für Erwerbslose gilt ein monatlicher reduzierter Beitrag von 1,53 Euro.
Das monatliche Mitgliedermagazin mit interessanten Berichten, Reportagen und nützlichen Tipps und Ratgeberseiten wird auch Rentnerinnen und Rentnern sowie Erwerbslosen zugeschickt. Sie haben selbstverständlich auch kostenfreien Zugang zu allen weiteren Mitglieder-Informationen der IG Metall (Broschüren, Ratgeber etc.) – auch im Internet.
Wer in der Freizeit einen Unfall erleidet, erhält bei Krankenhausaufenthalten von wenigstens 48 Stunden eine einmalige Entschädigung bis zum 30-fachen des monatlichen Mitgliedsbeitrags (maximal 51,13 Euro pro Tag der stationären Behandlung). Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den 200-fachen Monatsbeitrag. Näheres regelt § 26 der IGM-Satzung. Bei der Berechnung der Leistungen wird ein Mindestmonatsbeitrag von 5,11 Euro zugrunde gelegt.
Nach § 27 der Satzung gewährt die IG Metall ihren Mitgliedern – also auch Rentnerinnen und Rentnern sowie Erwerbslosen – auf Antrag Rechtsschutz und zwar bei:
Nach § 28 der Satzung können Mitglieder, die in eine außerordentliche Notlage geraten, eine Unterstützung erhalten.
Beim Tode eines Mitglieds wird gemäß § 30 der Satzung – gestaffelt nach der Dauer der Mitgliedschaft – mindestens das 15-fache und höchstens das 31,5-fache der maßgebenden Monatsbeiträge ausbezahlt. Beim Todesfall der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten beträgt die Unterstützung
die Hälfte der obigen Sätze.