Aus den Regionen: IG Metall Suhl-Sonneberg

Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich

17.01.2022 | Die erste Stufe der vereinbarten Arbeitszeitverkürzung im Tarifbereich Textile Dienste beginnt Januar 2022.

Foto: PantherMedia / Thomas Dutour

Für den Tarifbereich Textile Dienste / Wäschereien ist die IG Metall zuständig. Im Zuge der weiteren Angleichung der Tarifbestimmungen Ost an West gelang die Vereinbarung der Reduzierung der Wochenarbeitszeit mit vollem Lohnausgleich in zwei Schritten. Ab Januar 2023 gelten dann tariflich bundesweit einheitlich in dieser Branche 37 Wochenstunden Arbeitszeit.

„In Zeiten vieler unbesetzter Stellen sind auch die Betriebe der Textilen Dienste gefordert, attraktive Tarifbestimmungen anzubieten. Mit dem aktuellen Tarifwerk von IG Metall und Industrieverband Textil Service intex e.V. gelingt das weiter. Von 39 Wochenstunden bis Ende 2021 reduziert sich die tarifvertraglich geschuldete Arbeitszeit ab Januar 2022 auf zunächst 37,5 Stunden für das gleiche Einkommen. Das sind 2.165,94 Euro brutto für Bediener von Waschmaschinen und Waschanlagen. Zugleich erhöht sich das Urlaubsgeld von 410 Euro brutto in 2021 auf 470 Euro brutto in 2022. Ab August 2022 erhöhen sich Löhne und Gehälter um mindestens 2,0 Prozent, denn mindestens um 60 Euro brutto für Vollzeitbeschäftigte und damit auf 2.225,94 Euro brutto für Maschinenbediener. Schließlich gilt dann ab 1. Januar 2023 die 37-Stunden-Woche zu unverändertem Einkommen.“, informiert Thomas Steinhäuser an, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Suhl-Sonneberg.

Der Tarifbereich Textile Dienste gilt für Dienstleistungsunternehmen einschließlich verbundener Unternehmen und Betriebe, die kundeneigene und/oder Leasing-Textilien wieder aufbereiten (Waschen, Reparieren, Erneuern) und/oder alle damit verbundenen Dienstleistungen erbringen und Kunden aus der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Handel, Handwerk, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Sicherheitsunternehmen), dem Dienstleistungsbereich (z. B. Krankenhäuser, Ärzte, Gesundheitspraxen, Heime und Heimbewohner, Reha-Kliniken), dem Bereich öffentlicher Stellen (z. B. Streit-kräfte, Polizei, Verwaltungen etc.) sowie dem Versorgungsbereich (z. B. Waschraumhygiene, Service-Einrichtungen beim Kunden, Warenbereitstellung und -handling, Klinikdienste, etc.) versorgen.

Hinweis für die Presse
Für weitere Fragen steht Thomas Steinhäuser, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Suhl-Sonneberg, unter Mail thomas.steinhaeuserdon't want spam(at)igmetall.de zur Verfügung.

Von: uw

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