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Auch das Landesarbeitsgericht Frankfurt lehnt einstweilige Verfügung gegen Streik ab

16.07.2018 | Frankfurt/Saarbrücken. IG Metall fordert die Neue Halberg Guss GmbH erneut zu raschen Verhandlungen auf. Der erneute Antrag der Geschäftsführung der Neue Halberg Guss GmbH (NHG) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik in Saarbrücken und Leipzig ist heute auch vom Landesarbeitsgericht in Frankfurt abgelehnt worden. Unterdessen läuft der Streik in Saarbrücken auch in den am Wochenende begonnenen Werksferien weiter.

Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichtes forderte Jörg Köhlinger, Bezirksleiter des Bezirks Mitte der IG Metall, die Geschäftsführung erneut zu raschen Verhandlungen auf: „Es ist an der Zeit, sich nun auf die Lösung des Konfliktes am Verhandlungstisch zu konzentrieren. Dazu fordere ich das Management ausdrücklich noch einmal auf. Von uns aus kann und sollte es schon morgen weitergehen. Alles andere wäre ein völlig verantwortungsloses Verhalten der Geschäftsführer der Neue Halberg Guss GmbH.“

Am vergangenen Donnerstag hatten viele hundert NHG-Beschäftigte aus Saarbrücken und Leipzig in Frankfurt protestiert, die gleichzeitigen Verhandlungen waren ohne Annäherung geblieben. Einen Tag darauf hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den bereits dritten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Der Streik wurde am Wochenende und auch am heutigen Montag fortgesetzt.

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Von: cb

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