Musashi lenkt ein

Betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2025 ausgeschlossen. Transformationstarifvertrag sowie Zukunfts- und Sozialtarifvertrag durchgesetzt. Standortsicherung bis 2030, Ziele für neue Projekte und Mindestbeschäftigung vereinbart

03.05.2022 | Die temporären Arbeitsniederlegungen der Musashi-Beschäftigten haben zum Erfolg geführt: Das Management des Automobilzulieferers Musashi lenkt ein und garantiert eine faire sozial-ökologische Transformation.

Standortschließungen sind damit vom Tisch, betriebsbedingte Kündigungen sind bis Ende 2025 ausgeschlossen. Darüber hinaus garantiert das Unternehmen den Erhalt von 1.312 Arbeitsplätzen bis 2030. Ausgebildete werden in der Regel unbefristet übernommen.

Jörg Köhlinger, Leiter des IG Metall Bezirks Mitte, sieht im Ergebnis einen tragfähigen Kompromiss: „Das Ergebnis zeigt, dass sich das Engagement der Musashi-Beschäftigten ausgezahlt hat. Die Standorte in Deutschland haben eine verlässliche Zukunftsperspektive. Damit die sozial-ökologische Transformation fair gestaltet werden kann, sind die Beschäftigten zu Zugeständnissen bereit. Jetzt ist das Unternehmen in der Pflicht die Zusagen umzusetzen. Wir werden sehr genau darauf achten, dass der Geist des Zukunftstarifvertrages auch eins zu eins umgesetzt wird.“

Die Unternehmensleitung sichert zu, dass für die Standorte auf der Basis der Strategie ‚Elektrifizierung und Zukunftsbilder‘ nachhaltige Ziele für den Zeitraum bis 2030 zusammen mit dem Betriebsrat und der IG Metall erarbeitet werden. Das schließt die Garantie für den Erhalt von mindestens 1.312 Arbeitsplätzen ein. Im Gegenzug akzeptieren die Beschäftigten eine Verschiebung der nächsten Entgelterhöhungen um ein Jahr, bzw. 6 Monate. Für einen Zeitraum von vier Jahren verzichten die Beschäftigten auf die Auszahlung des Transformationsgeldes, das in der Flächentarifbewegung 2021 geschaffen wurde um solche Übergangsprozesse im Sinne der Beschäftigten gestalten zu können.

Um den Umbau der Standorte möglichst sozialverträglich zu gestalten, erhalten Beschäftigte, die aus Altersgründen das Unternehmen verlassen möchten, die Möglichkeit einen Altersteilzeitvertrag mit besonders guten Konditionen abzuschließen. Gleichzeitig sollen die Ausbildungskapazitäten ausgebaut werden.

Sollten in Einzelfällen betriebsbedingte Kündigungen ab 2026 notwendig werden schreibt der Sozialtarifvertrag bereits heute Mindestbedingungen für Abfindungen von IG Metall Mitgliedern und die Voraussetzungen für eine Transfergesellschaft vor, deren Kosten durch die Unternehmensseite getragen werden. Ziel ist es, mittels Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen nachhaltige Perspektiven für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu eröffnen.

Von: uw

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