Aus den Regionen: IG Metall Eisenach

Erstmals formale Tarifbindung bei Feintool System Parts Ohrdruf

10.01.2024 | Die Feintool System Parts Ohrdruf GmbH ist ein Zulieferer für die Automobilindustrie mit 140 Beschäftigten. Kurz vor Jahresende einigten sich Arbeitgeber und IG Metall erstmals auf zwei Tarifverträge zur Herstellung formaler Tarifbindung.

„Wieder ein tarifgebundener Betrieb mehr in Westthüringen. Wir bauen die Tarifbindung Schritt für Schritt weiter aus. Leider entschied sich auch dieser Arbeitgeber nicht für eine Mitgliedschaft im tarifschließenden Arbeitgeberverband. Daher blieb nur der jetzt abgeschlossene Weg mit Haustarifverträgen. Unser Ziel bleibt die Entwicklung der Arbeits- und Entgeltbedingungen hin auf das Niveau der Flächentarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie in Thüringen. Dem sind wir mit dem aktuellen Abschluss einen guten Schritt näher gekommen.“, erläutert Uwe Laubach, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Eisenach und Verhandlungsführer der IG Metall.

Vereinbart wurde die Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie Thüringen als Entgeltsystem zur Eingruppierung. Alle Arbeitsplätze wurden betrieblich erfasst und erstmals eingruppiert. Ab Januar 2024 gelten jetzt als Eckentgelt 16,70 Euro Bruttostundenlohn für Facharbeiten in der Entgeltgruppe 5 auf Basis einer 37,5-Stundenwoche. Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional auf die Werte des Flächentarifvertrages angehoben. Damit besteht im ersten Ausbildungsjahr ein Anspruch auf 1.059 Euro monatlich. Zuzüglich zur Grundvergütung besteht Anspruch auf eine fixe Leistungszulage von zehn Prozent einer Monatsvergütung. 30 Tage Urlaubsanspruch und die Anwendung des Flächentarifvertrages zum Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) sind auch vereinbart.

Ab Oktober 2024 steigen die Entgelte um weitere 3,3 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis Ende 2024. Ab Mai 2024 ist die Aufnahme neuer Tarifverhandlungen für die Periode ab Anfang 2025 vereinbart.

„Alle Belegschaften, die mehrheitlich gewerkschaftlich organisiert sind und mit uns gemeinsam ihre tariflichen Bedingungen erstmals oder weiterführend mitgestalten wollen, werden von uns unterstützt. Es ist das gute Recht aller Beschäftigten, sich in die eigenen Bedingungen einzumischen. Dass das erfolgreich ist, zeigt auch dieses neuerliche Beispiel.“, fordert Uwe Laubach auf.

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