Grenzgänger: Doppelbesteuerung nach Gewerkschaftsprotest vom Tisch

29.11.2022 | Frankfurt am Main – Grenzgänger*innen werden in der deutsch-französischen Region bald nicht mehr steuerlich benachteiligt. Betroffene Beschäftigte, die in Kurzarbeit waren, können in einigen Fällen jetzt sogar auf rückwirkende Zahlungen hoffen.

Ein Jahr nach einem Urteil des Bundessozialgerichts wird Grenzgänger*innen in Frankreich sowie Deutschland keine doppelte Steuer mehr auf ihr Kurzarbeitergeld abverlangt. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Gewerkschaft IG Metall jetzt zugesagt.

Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall: „Tausenden Grenzpendlerinnen und -pendlern widerfährt endlich Gerechtigkeit. Sie können nach erfolgreichem Druck von IG Metall und Grenzgänger-Organisationen auf eine Nachzahlung und in Zukunft auf Rechtssicherheit hoffen.“

Grund für die bisherige Ungerechtigkeit ist, dass beim deutschen Kurzarbeitergeld die Steuer bereits berücksichtigt wird. In Frankreich lebende Beschäftigte mussten diese Einkünfte aber ihrerseits noch einmal versteuern. In einem Metall-Elektrobetrieb kostete sie das bis zu 20 Prozent des Kurzarbeitergelds.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte der IG Metall jetzt eine Änderung der Praxis durch die Bundesagentur für Arbeit zu. Ab Dezember würden in den Jahren 2021 und 2022 verschickte Kurzarbeitergeld-Bescheide für Grenzgänger*innen überprüft und korrigiert.

Betroffene Beschäftigte selbst müssen nicht tätig werden. Sie werden ihre Nachzahlung über ihre Lohnabrechnung erhalten. Für eine Beratung stehen IG Metall-Mitgliedern ihre Geschäftsstellen in der Region zur Verfügung.

Von: uw

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