Pressemitteilung

Norma: Arbeitsgericht bestätigt Auffassung der IG Metall

27.07.2020 | Frankfurt am Main/Offenbach – Die Auffassung der IG Metall, dass Norma mit den örtlichen Betriebsräten verhandeln muss, hat das Arbeitsgericht Offenbach am heutigen Montag bestätigt (ArbG Offenbach Az 8 BV 12/20). Dem entsprechend wurde der Antrag des Arbeitgebers auf Einsetzung einer Einigungsstelle mit dem Gesamtbetriebsrat abgewiesen.

Norma müsse jetzt mit den beiden örtlichen Betriebsräten verhandeln, sagte Uwe Zabel von der IG Metall-Bezirksleitung Mitte, der sich zufrieden mit dem erzielten Teilerfolg zeigte. Auch die Betriebsräte in Maintal und Gerbershausen sind mit dem Etappensieg zufrieden und fordern das Unternehmen auf, mit den Arbeitnehmervertretern zukunftsorientierte Lösungen für die Standorte zu erarbeiten.

Von: cb

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