Aus den Regionen: IG Metall Suhl-Sonneberg

Plus 6,12 Prozent Rente ab Juli in Ostdeutschland - Trotz Absenkung durch Nachholfaktor bereits in diesem Jahr

29.06.2022 | Gemäß § 65 Sozialgesetzbuch 6. Buch werden die Renten jährlich zum 1. Juli angepasst. Zuvor werden die finanziellen Voraussetzungen aus der Entwicklung der Beitragszahlungen durch Versicherte und Ar-beitgeber, die Veränderung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung und die Verände-rung im Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden geprüft.

Die IG Metall Suhl-Sonneberg stellt einmal mehr fest, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland krisenfest und verlässlich ist. Angesichts des starken Rückgangs von Kurzarbeit kamen auch die Einkommen vieler Beschäftigter wieder auf das Normalniveau zurück. Statistisch erhöht das deutlich die abgeführten Beiträge in die Sozialversicherungen. So steigen die ostdeutschen Renten um 6,12 Prozent. Damit erreicht der Rentenwert Ost 98,6 Prozent des Rentenwertes West bei einer verbleibenden Höherwertung von 4,2 Prozent.“, erläutert Thomas Steinhäuser, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Suhl-Sonneberg und Rentenexperte.

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung beträgt in den alten Ländern 5,8 Prozent und in den neuen Ländern 5,3 Prozent. Neben der Lohnentwicklung wird die Höhe der Rentenanpassung noch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Deswegen wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr mit +0,76 Prozentpunkten positiv aus.

Aufgrund der genannten Einflüsse ergibt sich eine rechnerische Rentenanpassung von – 3,25 Prozent. Wegen der Rentengarantie bleibt aber der seit Juli 2020 geltende aktuelle Rentenwert ab 1. Juli 2021 weiterhin bei 34,19 Euro. Die Rentengarantie stellt sicher, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu einer Minderung des aktuellen Rentenwerts führt.

Aus dem Rentenüberleitungs-Angleichungsgesetz ergibt sich eine sogenannte „Angleichungstreppe“, wonach der Rentenwert Ost ab Juli 2022 mindestens 98,6 Prozent des Rentenwertes West erreichen muss. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung von 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung in den neuen Ländern von 6,12 Prozent.

„Das Rentenniveau fällt von rechnerisch 49,8 Prozent auf neu 48,14 Prozent ab. Damit verbleibt der Wert dennoch oberhalb der politisch gesetzten 48 Prozent. Dieser statistische Effekt im vergangenen Jahr ergab sich aus dem Verhältnis zwischen sinkenden Bruttoeinkommen bei gleichbleibenden Renten. Es drückte keine Rentensteigerungen aus.“, schließt Steinhäuser an.

Von: uw

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