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Schlichter Lothar Jordan (Vizepräsident des Arbeitsgerichts a.D.) äußert sich

13.09.2018 | Frankfurt am Main/Saarbrücken. Der Schlichter im Tarifkonflikt zwischen der Neue Halberg Guss und IG Metall hat beide Parteien angesichts der gestrigen Erklärung des Arbeitgebers auf folgende Punkte hingewiesen:

(1)    Es entspräche schon dem allgemeinen Verständnis einer Schlichtung, dass nur der Schlichter diese für gescheitert erklären könne.


(2)    Die Verhandlungen wurden ausdrücklich mit Zustimmung beider Parteien und der Option unterbrochen, dass jede Partei das Recht zum (Wieder-) Anruf der Schlichtung und der Wiederaufnahme der Verhandlungen habe.

(3)    Weiter erklärte der Schlichter seine Überraschung des Zeitpunkts der Erklärung von Seiten der Geschäftsführung: Er habe den Prozess der Suche nach einem Investor im ständigen Austausch und mit Informationen/Anregungen, sowohl mit den Schlichtungsparteien wie auch mit Vertretern der Gesellschafter und möglicher Investoren sehr eng begleitet. Noch am Dienstagabend habe er dem jetzigen Gesellschafter der NHG mitgeteilt, dass ein verbessertes Angebot eines potentiellen Investors zeitnah unterbreitet würde. Verabredet worden sei, dass er im Falle eines Ausbleibens oder ungenügenden Angebotes unterrichtet werden würde. Er sei sehr verwundert, dass diese Verabredung nicht eingehalten wurde und ihm stattdessen am Mittwochmorgen ein Vertreter des Investors eine von Seiten der Halberger Geschäftsführung ausgesprochene Fristsetzung zu Abgabe eines verbesserten Angebotes bis Montag (17.09.) mitteilte.

Vor diesem Hintergrund befremde ihn die plötzliche einseitige Mitteilung eines Scheiterns der Schlichtung doch sehr.

(4)    Abschließend erlaube er sich den Hinweis, dass auch bei bisher weit auseinander liegenden Positionen sowie bei veränderten Rahmenbedingungen - konkret: dem Scheitern eines Gesellschafterwechsels - die Schlichtung die Chance haben müsse, gleichwohl einen erfolgreichen Abschluss zu finden. Hierfür stünde er selbstverständlich nach wie vor zur Verfügung.

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Von: cb

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