AUS DEN REGIONEN: IG Metall Herborn

Wiederholter Angriff auf Arbeitnehmerrechte bei C&P Möbelsysteme GmbH in Breidenbach

07.04.2022 | Nach langer Zeit der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, hat der Betriebsrat der Firma C&P Möbelsysteme in Breidenbach (Wiesenbach) am 05.04.22 einen Betriebsrundgang verabredet. Bei einem Rundgang sollten die ArbeitnehmerInnen nach ihrem Wohlbefinden und ggf. Problemen befragt werden.

Nach langer Zeit der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, hat der Betriebsrat der Firma C&P Möbelsysteme in Breidenbach (Wiesenbach) am 05.04.22 einen Betriebsrundgang verabredet. Bei einem Rundgang sollten die ArbeitnehmerInnen nach ihrem Wohlbefinden und ggf. Problemen befragt werden. Da die Firma C&P Möbelsysteme seit dem Jahre 2004 keinen Tarifvertrag mehr anwendet und das Lohnniveau damit weit unterhalb des branchenüblichen Tarifvertrages liegt, war zu erwarten, dass viele KollegInnen während dem Rundgang Fragen nach Entgelterhöhungen bzw. tarifvertraglichen Regelungen stellen würden. Aus diesem Grund lud der Betriebsrat die IG Metall Herborn ein, sich an diesem Rundgang zu beteiligen und den Betriebsrat zu unterstützen und zu beraten. Dieser Vorgang ist in vielen Betrieben üblich, da das Betriebsverfassungsgesetz die Arbeit des Betriebsrates und der IG Metall im Betrieb explizit schützt und stellenweise sogar vorschreibt.

Trotzdem wurde der Betriebsrundgang nach kurzer Zeit von dem Werksleiter und dem Personalchef der Firma C&P Möbelsysteme unterbrochen und die anwesenden gewerkschaftlichen Berater rechtswidrig des Hauses verwiesen. Grundlage für diese Entscheidung sei eine Anweisung des Geschäftsführers Kirschenfauth der sein Hausrecht ausübe.

Auf Nachfrage, ob denn der Geschäftsleitung bekannt sei, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das vom Parlament verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz in der Rechtshierarchie weit über dem Hausrecht des Herrn Kirschenfauths stehe, wurde vom Personalleiter nur weiter lautstark mit Konsequenzen gedroht.

Um den Betriebsrat vor der Willkür des Unternehmers zu schützen, haben wir das Betriebsgelände verlassen. Am Mittwoch (06.04.22) verteilten wir zum Schichtwechsel Flugblätter an die Belegschaft. Das gesetzeswidrige Verhalten des Arbeitgebers hat bei der Belegschaft viele Fragen aufgeworfen, die mit dem Flugblatt beantwortet werden sollten. Aber auch hier wurden wir nach kurzer Zeit aufgefordert das Verteilen zu unterlassen. Da das Betriebsgelände in diesem Fall nicht betreten wurde, verliefen die Aufforderungen im Sande.

Der Betriebsratsvorsitzende der Firma C&P Möbelsysteme ist über das Verhalten der Geschäftsführung sehr verwundert. „Seit Jahren ist es in unserem Betrieb üblich, dass der Betriebsrat und die IG Metall gemeinsam im Interesse der Belegschaft agieren. In der Vergangenheit war dies nie ein Problem. Warum die Geschäftsleitung nun entgegen geltendem Recht solche Entscheidungen trifft und die Arbeit des Betriebsrates wissentlich behindert, kann ich mir nicht erklären.“

Oliver Scheld, 1. Bevollmächtigter der IG Metall in Herborn, ist empört: “Eine solch dreiste Missachtung von gesetzlich verankerten Arbeitnehmerrechten ist mir schon lange nicht mehr untergekommen. Die Zeiten in denen „der Gutsherr“ bestimmt, was Recht und Billig ist, sind vorbei. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat und der Endet nicht am Werkstor. Wenn die Arbeit des Betriebsrates und der IG Metall bei C&P Möbel weiterhin gesetzeswidrig behindert wird werden wir alle juristischen Möglichkeiten, bis hin zu einer Strafanzeige in Betracht ziehen. An dieser Stelle werden wir keinen Schritt weichen – die IG Metall verteidigt Arbeitnehmerrechte und Betriebsratsarbeit mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln!“

Am morgigen Donnerstag findet im Dorfgemeinschaftshaus Wiesenbach ab 17:00 Uhr eine Versammlung der IG Metall statt, in der die Belegschaft über den Vorfall informiert wird und gemeinsam die nächsten Schritte verabredet werden.

Von: uw

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