03.03.2021 | IG Metall würdigt den hart erkämpften Kompromiss. Gesetz darf im parlamentarischen Prozess nicht weiter verwässert werden. Union Busting und die Verhinderung gewerkschaftlicher Vereinigungsfreiheit müssen stärker in den Fokus gerückt werden
Frankfurt am Main – Die IG Metall begrüßt, dass das deutsche Lieferkettengesetz endlich vom Kabinett der Bundesregierung verabschiedet wurde. Dazu der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann: „Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes ist ein wichtiger nächster Schritt hin zu menschenwürdigen und fairen Arbeitsbedingungen entlang globaler Wertschöpfungsketten. Klar ist: Das Gesetz ist ein nach hartem Ringen der Minister Heil, Müller und Altmaier erarbeiteter Kompromiss, den wir zwar zu schätzen wissen, aber wo wir deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen, sollte der Anspruch auf Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards in den Lieferketten wirklich eine Chance haben.“ Wichtig sei daher, dass das Gesetz im parlamentarischen Prozess gestärkt und nicht weiter ausgehöhlt werde. Insbesondere die CDU/CSU-Fraktion sei nun in der Verantwortung, ihre sozialen und menschenrechtlichen Werte nicht durch Lobbybemühungen aufweichen zu lassen.
Nach Sicht der IG Metall sollten Unternehmen nicht warten, bis das Gesetz 2023 greift. Vielmehr sollte schon jetzt im Gespräch mit den Betriebsräten das Risikomanagement auf den Schutz der Menschenrechte ausgeweitet sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen angepasst werden.
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall ergänzt, dass sich die Gewerkschaft im nun beginnenden parlamentarischen Prozess stark dafür einsetzen werde, die Lücken zu schließen, die der derzeitige Gesetzentwurf offenlässt. Beispielsweise sei die Unterteilung in unmittelbare und mittelbare Zulieferer sowie die unterschiedlichen Anforderungen beim Risikomanagement nicht hinnehmbar. „Gerade in den weiter verzweigten Teilen der Lieferkette finden sich die schlimmsten Verstöße gegen Menschenrechte wieder“, so Lemb, der in seiner Funktion unter anderem für Globalisierungsfragen verantwortlich ist.
Darüber hinaus müssten insbesondere die Themen Union Busting und die Beschränkung der Vereinigungsfreiheit in den Fokus der Regelungsbereiche gerückt werden. „Von der Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit vor Ort geht eine Gefahr für Leib und Leben aus. Das gilt sowohl für die lebensgefährlichen Zustände für die Beschäftigten, angeprangert von Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, als auch für das Leben dieser Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, das dann oft bedroht wird.
„Wenn es auf Grund der Widerstände nicht möglich sein sollte, eine zivilrechtliche Haftung in das Gesetz aufzunehmen, dann“, so Lemb weiter, „muss unbedingt ein effektiver Beschwerdemechanismus, eine funktionierende behördliche Kontrolle sowie die Beteiligung betroffener Stakeholder garantiert werden, damit das Gesetz letztlich nicht zum Papiertiger wird.“