12.10.2020 | Die Lohnsteuerklasse entscheidet, wie viel Netto vom Brutto am Ende übrig bleibt. Ein Blick auf das System zeigt: Frauen werden hier strukturell benachteiligt.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer, die auf Grundlage der Einkommensteuererklärung erhoben wird. Die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen gewährleisten, dass die gezahlte Lohnsteuer in etwa der fälligen Einkommensteuer entspricht. Die Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV berücksichtigen die Auswirkungen des Ehegattensplittings. Bei unterschiedlich hohen Bruttoeinkommen kommt eine Besteuerung nach der Steuerklassenkombination III/V der Jahreseinkommensteuer am nächsten. Nachteil: Das geringere Einkommen wird höher besteuert, die Nettoeinkommen liegen noch weiter auseinander als die Bruttoeinkommen.
Mehr Netto vom Brutto gibt es für alle Ehepartner*innen mit dem geringerem Einkommen beim Wechsel von Steuerklasse V in Steuerklasse IV. In der Folge bedeutet das auch: höheres Elterngeld, höheres Arbeitslosengeld, höheres Kurzarbeitergeld und höheres Krankengeld.
Eine im Juli erschienene Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich mit den finanziellen Verteilungswirkungen des Lohnsteuerverfahrens auf Nettolöhne und Lohnersatzleistungen beschäftigt. Die Ergebnisse der Studie zeigen den aus gleichstellungs- und gleichheitsrechtlicher Perspektive offensichtlichen Reformbedarf von Regelungen des Lohnsteuerverfahrens.
Übrigens: Der Frauenanteil in Steuerklasse V liegt bei 89 Prozent. Es sind also in der Mehrheit Frauen, die auf Nettoeinkommen verzichten.