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Mehr Geld nur für Gewerkschaftsmitglieder Sondertarifvertrag bei der WEINERT Fiber Optics GmbH

15.12.2023 | Die WEINERT Fiber Optics GmbH ist ein Betrieb mit etwa 90 Beschäftigten. Sie ist führender Anbieter von hochreinem Quarzglas, Preformen und Stäben sowie von optischen Fasern, Kabeln, Baugruppen und Spezialkomponenten und bietet damit eine komplette Auswahl an maßgeschneiderten Lösungen für alle Anforderungen der Glasfasertechnik. Der Betrieb ist tarifgebunden durch Haustarifverträge der IG Metall.

„Jetzt konnten wir kurz vor Jahresende einen zusätzlichen Sondertarifvertrag für 2024 abschließen. Dieser sieht vor, dass nur Mitglieder der IG Metall im kommenden Jahr eine Sonderzuwendung erhalten. Alle anderen Beschäftigten profitieren davon nicht. Das ist auch dem Grunde nach klar. Generell gelten Tarifverträge rechtlich immer nur für Beschäftigte, die als Gewerkschaftsmitglieder persönlich tarifgebunden sind. In vielen Betrieben gewähren Arbeitgeber Tarifstandards für Alle, ohne Prüfung einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Ansprüche bestehen für nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte aber ausdrücklich nicht. Mit der nun vereinbarten Regelung der Abwicklung über einen Treuhänder, müssen wir dem Arbeitgeber auch nicht offenbaren, wer in den Genuss der Leistung kommt und wer nicht.“, informiert Thomas Steinhäuser, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Suhl–Sonneberg.

Die Sonderzahlung wird als Erholungsbeihilfe im Zusammenhang mit Urlaubsabgeltung im kommenden Jahr gewährt. Dazu zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Summe an einen Treuhänder, der die Auszahlung an die Gewerkschaftsmitglieder dann vornimmt. Auf eine Erholungsbeihilfe fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an und sie wird pauschal versteuertac.

 

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