Aus den Regionen: IG Metall Suhl-Sonneberg

Weitere plus 2,0 Prozent mehr Entgelt ab 1. September - Und weitere Arbeitszeitverkürzung in der Ostdeutschen Textilindustrie

01.09.2021 | Neben den Metallbranchen sowie im Bereich Holz und Kunststoff ist die IG Metall auch die Tarifvertragspartei in der Textilindustrie. Tarifverträge werden in diesem Bereich entweder für die alten oder die neuen Bundesländer abgeschlossen. Thüringen zählt zum Tarifgebiet der neuen Bundesländer. Am 30. April 2019 wurde ein wegweisender Tarifabschluss für diese Branche erzielt.

„Entgeltsteigerungen um insgesamt 6,2 Prozent in drei Schritten parallel zum Einstieg in die Absenkung der Wochenarbeitszeit um insgesamt drei Stunden mit vollem Lohnausgleich ist ein toller Erfolg. Das gilt nicht nur für die Textilindustrie Ost, sondern zeigt auch auf, dass Entgeltsteigerungen plus Arbeitszeitverkürzung gelingen kann, wenn nicht nur die IG Metall, sondern auch die Arbeitgeber einen Willen zur Regelung aufbringen. Angesichts der Fachkräftesituation in Thüringen und den neuen Ländern müssen auch Arbeitgeber und ihre Verbände einsehen, dass dauerhaft geringere Tarifbedingungen in Ostdeutschland keine Anziehungskraft auf Fachkräfte auslöst. Zum Halten von Fachkräften und zum Gewinnen neuer Fachkräfte spielt die Attraktivität des Arbeitsplatzangebotes mit tarifvertraglichen Ansprüchen vergleichbar mit anderen Regionen in der Bundesrepublik zunehmend eine entscheidende Rolle.“, so Thomas Steinhäuser, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Suhl-Sonneberg.

Ab dem 1. Juni 2019 erhöhten sich die Entgelte um 2,6 Prozent, gefolgt von einer zweiten Stufe ab 1. August 2020 um weitere 1,6 Prozent. In der dritten Stufe folgt nun eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent ab 1. September 2021. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich jeweils zum 1. August eines Jahres. Weiter erhöht sich das zusätzliche Urlaubsgeld in drei Stufen auf 675 Euro brutto. Unverändert werden die Bestimmungen zur Altersteilzeit und zur Übernahme von ausgebildeten fortgeführt. Die Laufzeit beträgt bis zum 30. April 2022.

Parallel zu den Entgeltbestimmungen wurde die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 Stunden in sechs Teilschritten auf 37 Wochenstunden mit vollem Lohnausgleich vereinbart. Ab Januar 2020 galt die 39,5-Stundenwoche und ab 1 Januar 2021 gilt inzwischen die 39-Stundenwoche. Um jeweils eine weitere halbe Stunde sinkt die tarifvertraglich geschuldete Wochenarbeitszeit ab 1. Januar 2023 auf 38,5 Wochenstunden, ab 1. Januar 2024 auf 38 Wochenstunden, ab 1. Januar 2026 auf 37,5 Wochenstunden und ab 1. Januar 2027 dauerhaft auf final 37 Wochenstunden.

Von: ef

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