15.05.2020 | Frankfurt am Main – Erfolgreich hat die IG Metall dafür gestritten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Krise kurzarbeiten müssen, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld erhalten. Dementsprechend wird Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen ab dem vierten Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgeltverlustes ersetzt. Besonders Beschäftigte, die in Betrieben ohne tarifliche Aufzahlungsregelung kurzarbeiten, profitieren von den befristeten gesetzlichen Änderungen.